17.11.2011, Plauen:
Ein junger Mann hatte offenbar sein Hirn etwas niedrig angesetzt, als er sich auf die Bitte einer Frau, zu der er Kontakt über eine Partnerschaftsbörse erhalten hatte, einließ und sich bereit erklärte, für sie Pakete anzunehmen und weiterzusenden.
Fortan erhielt er insgesamt 58 Pakete mit zum Teil hochwertigen Elektronikartikeln, allesamt mit geklauten Kreditkartendaten bezahlt, frankierte diese mittels der ihm von der "Mailfreundin" zugesandten Paketaufkleber um und sandte sie weiter.
Zwar hatte er bei einer Lieferung hochwertiger Kameras (Stückpreis 1.500,- EUR) Sorge gehabt; als seine telefonische Anfrage beim Versandhandel, ob die Artikel bezahlt seien, jedoch mit "Alles bezahlt!" beantwortet wurde, bedenkenlos weiter gemacht. Sogar zwei weitere Freunde spannte er ein, da es ihm allein zu viel wurde.
Auf die Frage des Gerichts, ob er denn wenigstens Geld für seine Dienste erhalten habe, sagte er aus, dass er in der Hoffnung, die Frau auch einmal persönlich kennen lernen zu wollen, kostenlos gearbeitet habe.
Ein teurer Spaß, wie er nun lernen musste:
Die Verfahren gegen seine beiden Freunde wurden gegen Geldauflagen in Höhe von jeweils 800,- EUR eingestellt. Das Geld erstattete der Angeklagte ihnen.
Er selbst wurde heute wegen fahrlässiger Geldwäsche in 58 tatmehrheitlichen Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten, ausgesetzt auf 2 Jahre zur Bewährung, verurteilt.
Daneben muss er 1.000,- EUR an eine gemeinnützige Organisation zahlen.
Das Urteil ist rechtskräftig.