Unsere Kanzlei wurde im Jahr 1992 durch den Kollegen Walter Oertel gegründet. Im März 1993 trat Herr Rechtsanwalt Posner in die Kanzlei ein und Herr Rechtsanwalt Prenzel übernahm zum 01.01.1994 den Kanzleianteil des Kollegen Oertel, der zurück nach Bayern in eine Verwaltungstätigkeit wechselte.
Seitdem sind wir als gleichberechtigte Partner in der Kanzlei tätig, wobei wir entsprechend unserer unterschiedlichen juristischen Neigungen die durch uns bearbeiteten Rechtsgebiete aufgeteilt haben, so dass unsere Mandanten erwarten dürfen, mit dem auf ihr Rechtsproblem spezialisierten Fachmann zusammen zu arbeiten.
Da wir der Auffassung sind, dass ein Rechtsanwalt heutzutage nicht in der Lage ist, in allen Rechtsgebieten gleichermassen spezialisierte Kenntnisse haben zu können, ist es uns möglich, durch eine gewachsene Vernetzung mit anderen, ebenfalls in der Regel alteingesessenen, Kanzleien, Mandanten mit spezifischen Rechtsproblemen, die nicht zu unseren Tätigkeitsgebieten zählen sollten, in gute Hände weiter zu vermitteln.
Herr Rechtsanwalt Posner, der neben der Kanzleitätigkeit auch berufspolitisch engagiert ist im örtlichen Anwaltverein (AnwaltVerein Vogtland e.V.), ist aufgrund seiner Tätigkeit als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht zudem über internetbasierte Mailinglisten und regelmäßige Teilnahme an den einschlägigen Fachtagungen stets in bundesweitem Dialog mit anderen im Strafrecht spezialisierten Kolleginnen und Kollegen. Nicht zuletzt hierdurch ist es zum Teil möglich, Änderungen in der obergerichtlichen Rechtsprechung bereits berücksichtigen zu können, obwohl eine Veröffentlichung in den Fachzeitschriften, erst recht in der Allgemeinliteratur, noch nicht erfolgt ist.
Neben der Strafverteidigung bezeichnet er die Verteidigung in Verkehrs-Ordnungswidrigkeitensachen als weiteres Steckenpferd und setzt sich intensiv mit der den Geschwindigkeits- und Rotlicht-Messgeräten zugrunde liegenden Technik auseinander.
Zudem beauftragen wir in diesem Bereich für Zweifelsfälle bei Rechtsschutz-versicherten Mandanten die Spezialkenntnisse einer Sachverständigenorganisation.
Beide Anwälte der Kanzlei sind bundesweit vor Gerichten für unsere Mandanten tätig, wobei Herr Rechtsanwalt Posner bei Bedarf in den von ihm bearbeiteten strafrechtlichen Revisionen auch vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Strafsachen auftritt. Im Zivilrecht ist dies durch die nach wie vor bestehende Sonderzulassung von Rechtsanwälten zum BGH in Zivilsachen verwehrt.
Weiteres zu unserer Tätigkeit sowie die Lebensläufe der Berufsträger finden Sie auf den entsprechenden Unterseiten.