Kind unter tragischen Umständen verstorben, Vater wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Plauen, 23. Dezember 2010: Ein tragischer Fall von Kindestötung wurde unmittelbar vor Weihnachten durch das Amtsgericht Plauen juristisch abgeschlossen.

Durch das Amtsgericht Plauen wurde der durch RA Herbert Posner verteidigte Vater eines Säuglings wegen fahrlässiger Tötung seines knapp zwei Monate alten Sohnes zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen verurteilt.

Das angeklagte Geschehen war tragisch:

Um die Kindesmutter in Ruhe schlafen zu lassen, ging der Vater nachts mit dem Säugling in einen anderen Raum, um ihm die Flasche zu geben.

Anschließend legte er sich dort neben das Baby auf das Sofa, um es zum Einschlafen zu bringen, bevor er es zurück ins Kinderbett legen wollte.

Hierbei schlief er jedoch selbst ein. Der Säugling starb durch sogenanntes "sanftes Ersticken", da er im Schlaf zwischen seinem Vater und der Sofalehne eingeklemmt wurde und so nach Aussage des Gutachtens der Gerichtsmedizin keine Luft mehr bekam.

Das Urteil wurde sofort rechtskräftig, da alle Prozessparteien auf Einlegung von Rechtsmitteln verzichteten.

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