Kindesmisshandlung in Plauen – Medienberichte ausgewogen

Eine solch unfassbare Tat kann und darf man nicht schönreden!
Aber gerade weil der Tod des 2-jährigen Jungens aus Plauen (Vogtland) so unfassbar scheint, neigen wir dazu, sofort eine Vorverurteilung vorzunehmen.

Wenn dazu noch eine aggressive Medienarbeit der Polizeidirektion betrieben wird, die Inhalte der zu dem Zeitpunkt einzig vorliegenden Vernehmung relativ unkritisch weitergibt, kann man es den Medien nicht verdenken, dass sie zunächst ein einseitiges Täterbild zeichnen und einseitige Schuldzuweisungen vornehmen. Die Vokabeln "offensichtlich" und "offenbar" sind dann schnell bei der Hand.

Erst ein genaueres Hinsehen (das der Presse in diesem Stadium eines Verfahrens verwehrt ist) auf die Aussage der Mutter und ein ergänzendes Heranziehen der später erfolgten Aussage ihres Freundes zeigt nun, dass einerseits die Aussage der Mutter aus sich heraus schon nicht stimmen kann, andererseits dass sie durch den Freund erheblich belastet wird, ohne dass er versuchte, sich selbst dabei auf ihre Kosten "reinzuwaschen", wie die Mutter es -zunächst halbwegs erfolgreich- zu seinen Lasten versucht hatte.

Nachdem dies inzwischen den Medien verdeutlicht werden konnte, ist festzustellen, dass die Berichterstattung insgesamt offener und ausgewogen berichten. Das ist -leider- nicht immer so und verdient Respekt!

Man darf nicht vergessen, dass es leider auch Journalisten gibt, die ganz offen auf eine Klarstellung antworten: "Aber ich kann mir doch jetzt meine frühere Überschrift nicht kaputt schreiben." Diese Antwort erhielt Rechtsanwalt Posner in einem anderen Verfahren am Telefon und der Journalist arbeitet keineswegs für eine Zeitung mit den großen Buchstaben.

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