Schwere Körperverletzung – Angeklagter zu 5 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt

Zwickau/Plauen, 22.02.2011:

Nach lediglich zwei intensiven Verhandlungstagen endete heute bereits das Verfahren um eine schwere Körperverletzung, die sich in Plauen ereignet hatte. Im Vorfeld fanden aus Terminierungsgründen zwei kurze Verhandlungstage in Abwesenheit von Nebenkläger und RA Posner statt, in denen absprachegemäß lediglich die Anklage verlesen und der Angeklagte zu seiner persönlichen Entwicklung befragt worden war.

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, im Juli 2010 vor einer Hotel-Gaststätte in Plauen-Chrieschwitz dem Nebenkläger unvermittelt ein Messer mit einer Klingenlänge von 6 bis 7 cm in den Kopf gestoßen zu haben.

Der durch Rechtsanwalt Herbert Posner vertretene Geschädigte erlitt hierdurch erhebliche Hirnverletzungen, die dazu führten, dass sein Kurzzeitgedächtnis verloren, sein Sichtfeld auf dem rechten Auge, der Geruchssinn und die Motorik von rechtem Arm und Bein erheblich eingeschränkt sind. Ob er jemals wieder in seinem erlernten Beruf wird arbeiten können oder im Hinblick auf seine Gedächtniseinschränkung umschulungsfähig sein wird, konnte zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht prognostiziert werden.

Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Zwickau verurteilte den Angeklagten heute

wegen schwerer Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung

zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten.

Zudem wurden ihm die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Nebenklage auferlegt und
der Haftbefehl vom 13.07.2010 aus dem Haftgrund der Fluchtgefahr aufrecht erhalten.

Der Angeklagte, der sich zur Tat nicht selbst, sondern nur über seinen Verteidiger eingelassen hatte, hatte anläßlich seiner Festnahme am 14.07.2010 noch behauptet, er habe dem Nebenkläger das Messer nicht zielgerichtet in den Kopf gestoßen und dies auch nur deshalb, da er zuvor durch den Nebenkläger geschlagen worden sei und einen weiteren Schlag fürchtete. Ähnlich hatte sich ein am Tatort anwesender Bekannter von Täter und Opfer geäußert, der zudem entgegen der weiteren Beweisaufnahme bekundete, er habe vor dem Geschehen Kampf- und Blutspuren in der Wohnung des späteren Opfers gesehen. Dieser habe ihm erzählt, er habe den Angeklagten geschlagen.
Unmittelbar nach dieser bereits gegenüber der Polizei getätigten Aussage, waren die Kriminalbeamten in die Wohnung des Geschädigten gefahren und konnten trotz Hinzuziehung eines Spezialisten der Kriminaltechnik weder Kampf-, noch Blutspuren in der Wohnung feststellen.

Nur dem glücklichen Umstand, dass sich die Tat unmittelbar vor einem Hotel abspielte, das aufgrund mehrerer Vorfälle in der Vergangenheit über eine Video-Überwachungsanlage verfügte, ist es zu verdanken, dass das wahre Tatgeschehen bewiesen werden konnte.

Die Tat spielte sich im unmittelbaren Erfassungsbereich einer der erst kurz zuvor modernisierten Kameras ab.
Auf dem in der Hauptverhandlung abgespielten Video war deutlich zu sehen, dass der Geschädigte in gelöster Körperhaltung mit an den Seiten herunter hängenden Armen vor dem Täter stand, als dieser unvermittelt in die Hosentasche griff und das Messer herausholte. Erst dann ging der Geschädigte in eine Abwehrhaltung, konnte aber dem wuchtigen Schlag mit dem Messer, das durch die linke Ohrmuschel und den Schädelknochen hindurch in seinen Kopf eindrang, nicht ausweichen und brach augenblicklich zusammen.

Die in der Hauptverhandlung gehörten Mediziner und der Sachverständige der Rechtsmedizin konnten keine Prognose abgeben, ob und wie weit sich der derzeitige Gesundheitszustand des Geschädigten noch bessern könnte.

Mit dem Urteil folgte das Gericht weitgehend den Plädoyers von Staatsanwalt und Rechtsanwalt Posner, die beide wegen schwerer Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung eine Strafe von 6 Jahren gefordert hatten.

Der Verteidiger des Angeklagten hatte dementgegen argumentiert, es läge keine schwere, sondern "nur" gefährliche Körperverletzung vor und beantragte eine Bestrafung seines Mandanten in Höhe von 3 Jahren und 10 Monaten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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