{"id":528,"date":"2011-01-25T15:01:09","date_gmt":"2011-01-25T13:01:09","guid":{"rendered":"http:\/\/rechtsanwaltskanzlei-plauen.de\/?p=528"},"modified":"2012-08-01T18:31:13","modified_gmt":"2012-08-01T16:31:13","slug":"kindesmisshandlung-%e2%80%93-kein-mord-aber-lg-zwickau-fallt-hartes-urteil","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/rechtsanwaltskanzlei-plauen.de\/?p=528","title":{"rendered":"Kindesmisshandlung \u2013 kein Mord, aber LG Zwickau f\u00e4llt hartes Urteil"},"content":{"rendered":"<p>Zwickau\/Plauen, 24.01.2011:<\/p>\n<p>Am 24.01.2011 wurde durch das Schwurgericht des Landgerichts Zwickau das Urteil im Fall des im Juli 2010 get&ouml;teten Karsten aus Plauen gesprochen:<\/p>\n<ul>\n<li>Der Freund der Kindesmutter wurde wegen Totschlags in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt.<\/li>\n<li>Die Kindesmutter wurde wegen K&ouml;rperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Das Gericht folgte damit den am 17.01.2011 gehaltenen Pl&auml;doyers zum Wegfall des urspr&uuml;nglich angeklagten Vorwurf des Mordes, ging jedoch hinsichtlich der Verurteilung beider Angeklagter &uuml;ber die Forderungen der Staatsanwaltschaft hinaus.<\/p>\n<p>Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Freund der Angeklagten der allein Handelnde war und die Kindesmutter aufgrund ihrer geistigen Beeintr&auml;chtigung sowie aus Angst, den Partner zu verlieren, sich nicht gegen dessen Handeln gestellt und ihr Kind besch&uuml;tzt habe. Dabei sei ihr selbst angesichts ihrer geistigen Defizite ein Handeln m&ouml;glich und zumutbar gewesen, zumal noch kurz vor der zum Tode des Jungen f&uuml;hrenden Tathandlung ein Telefongespr&auml;ch zwischen ihr und der Betreuerin stattgefunden habe. H&auml;tte sie auch nur den kleinsten Hinweis gegeben, dass etwas nicht in Ordnung sei, sei mit Sicherheit Hilfe sofort zur Stelle gewesen.<\/p>\n<p>Das Gericht ging in seiner Begr&uuml;ndung davon aus, dass die Misshandlungen bereits sp&auml;testens Ende Juni \/ Anfang Juli begannen. Der Angeklagte J&uuml;rgen S., der zwar zuvor in einem kinderreichen Umfeld aufgewachsen sei und sich bis dahin stets kinderlieb gezeigt habe, sei nach Wegfall der Unterst&uuml;tzungen durch den Opa des Kindes und der Betreuerin mit der Erziehungssituation v&ouml;llig &uuml;berfordert gewesen. Hierauf habe er mit sich steigernder Gewalt gegen den Jungen reagiert.<\/p>\n<p>Soweit beide Angeklagte sich gegenseitig der finalen Tathandlung beschuldigten, sei man von der Darstellung der Kindesmutter ausgegangen, wenngleich diese das eigentlich zum Tode f&uuml;hrende Sch&uuml;tteln des Kindes nicht gesehen habe. Ihre Aussagen seien jedoch von dem in der Aussagepsychologie geforderten Detailreichtum gepr&auml;gt, der zur Feststellung eines echten Erlebnishintergrundes erforderlich sei, w&auml;hrend die Aussagen des Mannes eher als detailarm und pauschalisierend zu bezeichnen seien.<\/p>\n<p>Zwar lasse sein anschlie&szlig;endes Bem&uuml;hen um Rettung des Kindes erkennen, dass kein Mordvorsatz bestanden habe, gleichwohl aber habe er den Tod des Kindes zumindest billigend in Kauf genommen, womit der Tatbestand des Totschlages in Tateinheit mit Misshandlung Schutzbefohlener erf&uuml;llt sei.<\/p>\n<p>Soweit der Verteidiger des Angeklagten J&uuml;rgen S. moniert habe, dass keine Beweise zum Vorleben des Angeklagten erhoben worden seien, sei klarzustellen, dass die Beweisrichtung des Gerichtes auf den jeweiligen Umgang mit dem Tatopfer gerichtet war und hierzu zwangsl&auml;ufig die durch den Verteidiger benannten Zeugen aus dem Vorleben des Angeklagten naturgem&auml;&szlig; keine Aussage h&auml;tten treffen k&ouml;nnen.<\/p>\n<p>In der Strafzumessung sei man hinsichtlich des Angeklagten von einem Strafrahmen bis zu 15 Jahren ausgegangen, habe sein Teilgest&auml;ndnis positiv, aber auch die Tatsache, dass er gleichzeitig zwei Straftatbest&auml;nde erf&uuml;llt habe, negativ ber&uuml;cksichtigt und die Strafe insofern eher am oberen Rand festgesetzt.<\/p>\n<p>Bei der Kindesmutter, deren Strafrahmen aufgrund doppelter Strafmilderung (&sect; 21 und &sect; 13 Abs. 2 StGB, jeweils in Verbindung mit &sect; 49 StGB) lediglich bis zu rund 8 1\/2 Jahren reiche, sei man gerade aufgrund der Tatsache, dass es noch kurz vor der finalen Tathandlung ein Telefonat zwischen ihr und ihrer Betreuerin gegeben habe, in dem sie nur ansatzweise h&auml;tte um Hilfe bitten m&uuml;ssen, von einer um ein Jahr h&ouml;heren Strafe ausgegangen, als die Staatsanwaltschaft gefordert habe.<\/p>\n<p>Das Urteil ist noch nicht rechtskr&auml;ftig. Das Gericht muss, da die Hauptverhandlung l&auml;nger als drei Tage andauerte, sein schriftliches Urteil binnen sieben Wochen (14.03.2011) schriftlich zur Akte bringen.<\/p>\n<p>Beide Angeklagte haben binner einer Woche die M&ouml;glichkeit, das Urteil mit dem Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) anzufechten und diese binnen eines Monats ab Zustellung des schriftlichen Urteiles zu begr&uuml;nden.<\/p>\n<p>Rechtsanwalt Posner machte keinen Hehl daraus, dass er seinem Mandanten die Einlegung der Revision anraten werde. Die Entscheidung dar&uuml;ber habe jedoch der Angeklagte selbst zu treffen.<\/p>\n<p>&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;-<\/p>\n<p>Die Revisionen beider Angeklagter wurden durch den Bundesgerichtshof (BGH) verworfen.<\/p>\n<p>Das Urteil ist rechtskr&auml;ftig.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zwickau\/Plauen, 24.01.2011: Am 24.01.2011 wurde durch das Schwurgericht des Landgerichts Zwickau das Urteil im Fall des im Juli 2010 get&ouml;teten Karsten aus Plauen gesprochen: Der Freund der Kindesmutter wurde wegen Totschlags in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen zu einer Freiheitsstrafe &hellip; <a href=\"https:\/\/rechtsanwaltskanzlei-plauen.de\/?p=528\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4],"tags":[],"class_list":["post-528","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-strafrecht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/rechtsanwaltskanzlei-plauen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/528","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/rechtsanwaltskanzlei-plauen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/rechtsanwaltskanzlei-plauen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/rechtsanwaltskanzlei-plauen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/rechtsanwaltskanzlei-plauen.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=528"}],"version-history":[{"count":7,"href":"https:\/\/rechtsanwaltskanzlei-plauen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/528\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":530,"href":"https:\/\/rechtsanwaltskanzlei-plauen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/528\/revisions\/530"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/rechtsanwaltskanzlei-plauen.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=528"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/rechtsanwaltskanzlei-plauen.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=528"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/rechtsanwaltskanzlei-plauen.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=528"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}