{"id":1207,"date":"2024-04-04T17:51:22","date_gmt":"2024-04-04T15:51:22","guid":{"rendered":"https:\/\/rechtsanwaltskanzlei-plauen.de\/?p=1207"},"modified":"2024-04-05T11:25:58","modified_gmt":"2024-04-05T09:25:58","slug":"das-neue-kcang-konsumcannabisgesetz-was-gilt-nun","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/rechtsanwaltskanzlei-plauen.de\/?p=1207","title":{"rendered":"Das neue KCanG (Konsumcannabisgesetz) \u2013 was gilt nun?"},"content":{"rendered":"\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Nach langen Diskussionen, in denen manchen Gegnern selbst die absurdesten Pseudoargumente nicht zu bl\u00f6d waren, trat zum 01.04.2024 das Cannabisgesetz (CanG) in Kraft, in dem der Umgang mit Cannabis zum Konsum (KCanG) und medizinischem Cannabis (Medizinal-Cannabisgesetz \u2013 MedCanG) geregelt wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Hier sollen lediglich einige Grundz\u00fcge der Neuregelung zum Konsum durch den Einzelnen, also das KCanG ohne Ber\u00fccksichtigung der zum 01.07.2024 hinzukommenden Anbauvereinigungen, betrachtet werden.<\/p>\n\n\n\n<p> <strong>1. Was ist erlaubt?<\/strong><br>&#8211; In der \u00d6ffentlichkeit ist Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis, bezogen auf das Trockengewicht zum Eigenkonsum erlaubt.<br>&#8211; Zu Hause (Wohnsitz oder Ort des gew\u00f6hnlichen Aufenthalts) sind der Besitz von bis zu 50 Gramm (Trockengewicht) und von bis zu drei lebenden Cannabispflanzen erlaubt.<br>&#8211; Der Umgang mit Cannabissamen ist erlaubt, sofern die Cannabissamen nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt sind.<br>&#8211; Auch die Einfuhr von Cannabissamen zum Zweck des privaten Eigenanbaus von Cannabis aus Mitgliedstaaten der Europ\u00e4ischen Union ist erlaubt.<br>&#8211; \u00d6ffentlicher Konsum mit den nachfolgend genannten Einschr\u00e4nkungen.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li><strong>2. Welche Einschr\u00e4nkungen und\/oder Strafen gibt es?<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong>a)<\/strong> F\u00fcr das <strong>\u00f6ffentliche Konsumieren<\/strong> gilt:<br>Nicht in unmittelbarer Gegenwart von Minderj\u00e4hrigen<br>Nicht:<br>1. in Schulen und in deren Sichtweite,<br>2. auf Kinderspielpl\u00e4tzen und in deren Sichtweite,<br>3. in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite,<br>4. in \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Sportst\u00e4tten und in deren Sichtweite,<br>5. in Fu\u00dfg\u00e4ngerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und<br>6. innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite.<br> <br>Sichtweite meint dabei einen Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der jeweils genannten Einrichtungen.<br>Wer dagegen verst\u00f6\u00dft begeht nach \u00a7 27 KCanG zumindest eine fahrl\u00e4ssige, wenn nicht sogar vors\u00e4tzliche Ordnungswidrigkeit.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Abst\u00e4nde f\u00fcr das Konsumverbot von Cannabis im \u00f6ffentlichen Raum kann man auf der <strong>Bubatzkarte<\/strong> (<a href=\"https:\/\/bubatzkarte.de\/#14\/50.4951\/12.1347\">https:\/\/bubatzkarte.de\/#14\/50.4951\/12.1347<\/a>) nachsehen. Die Karte nimmt keinen Anspruch auf Vollst\u00e4ndigkeit und Richtigkeit f\u00fcr sich in Anspruch.<br>In den jeweils rot gekennzeichneten Bereichen kann das Konsumverbot zutreffen. Fu\u00dfg\u00e4ngerzonen, in denen ebenfalls zwischen 7 und 20 Uhr nicht konsumiert werden darf, sind in der Karte nicht dargestellt.<br>Man kann mit ziemlicher Sicherheit davon ausgehen, dass das Konsumieren in den rot dargestellten Fl\u00e4chen verboten ist. Ein fehlendes Rot hei\u00dft jedoch nicht unbedingt, dass dort der Konsum tats\u00e4chlich erlaubt ist.<br>Zu beachten ist daneben auch, dass selbstverst\u00e4ndlich Bierg\u00e4rten etc. in Aus\u00fcbung des Hausrechts den Konsum auf ihrem Gel\u00e4nde verbieten k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li><strong>b<\/strong>) <strong>Ordnungswidrigkeiten (\u00a7 36 KCanG)<\/strong><strong>:<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>\u00dcberschreitet man die Besitzmengen um bis zu 5 Gramm in der \u00d6ffentlichkeit oder um bis zu 10 Gramm im privaten Raum oder konsumiert an verbotenem Ort, tritt zwar noch nicht sofort eine Strafbarkeit ein, sondern wird man (lediglich) wegen einer Ordnungswidrigkeit verfolgt. Die m\u00f6glichen Geldbu\u00dfen sind jedoch empfindlich! Je nach Versto\u00df drohen Geldbu\u00dfen bis zu drei\u00dfigtausend Euro bzw. bis zu zehntausend Euro.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li><strong>c) Strafbarkeit (\u00a7 34 KCanG):<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Cannabis wird nun nicht mehr vom Bet\u00e4ubungsmittelgesetz (BtMG) erfasst, so dass neue, deutlich niedrigere Strafrahmen zu beachten sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Sah der bisherige Strafrahmen f\u00fcr den Besitz auch kleinster Mengen Geldstrafe bis 5 Jahre Freiheitsstrafe vor (\u00a7 29 BtMG), wird zuk\u00fcnftig bei Besitz von mehr als 30 Gramm in der \u00d6ffentlichkeit oder mehr als 60 Gramm bzw. mehr als drei Pflanzen im privaten Raum innerhalb eines Strafrahmens von Geldstrafe bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft.<\/p>\n\n\n\n<p>Gleiches gilt f\u00fcr jede Form des sich Verschaffens und der Weitergabe, sei es zum (auch kostenlosen) unmittelbaren Verbrauch oder zum Verkauf.<\/p>\n\n\n\n<p>Wer also in der \u00d6ffentlichkeit kontrolliert wird und eine straflose Menge Cannabis dabeihat, wird gefragt werden, von wem\/woher er\/sie es hat.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Sie sollten also unbedingt von Ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch machen!<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Auch das KCanG kennt den \u201e<strong>besonders schweren Fall<\/strong>\u201c und die \u201e<strong>nicht geringe Menge<\/strong>\u201c (\u00a7 34 Abs. 3 KCanG). Der Strafrahmen geht hier von drei Monaten bis zu f\u00fcnf Jahre Freiheitsstrafe (fr\u00fcher war es ein Verbrechenstatbestand mit nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe).<\/p>\n\n\n\n<p>Fraglich ist, wie zuk\u00fcnftig die \u201enicht geringe Menge\u201c definiert werden wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Da der Gesetzgeber die Frage der Strafbarkeit beim Besitz von THC nunmehr von den bisher bestimmenden Gesichtspunkten f\u00fcr die Nicht-Geringe-Menge entkoppelt hat, gibt es erste Stimmen, ab wann davon gesprochen werden k\u00f6nnte.<\/p>\n\n\n\n<p>So z.B. RiAG Krumm, AG Dortmund, in NJ 2024, 151, der die nicht geringe Menge THC bei 100 g ansetzen w\u00fcrde (10-faches einer guten und durchaus \u00fcblichen 20 %-wirkstoffhaltigen noch in der eigenen Wohnung legalen 50-Gramm-Cannabismenge). Seiner Meinung nach sei es wahrscheinlich, dass auch wertende Betrachtungen der nicht geringen Menge anhand (nicht mehr \u00fcberpr\u00fcfter) Pflanzenmengen (sein Vorschlag: 60 Pflanzen = 20-faches der erlaubten Pflanzenmenge) oder (nicht mehr \u00fcberpr\u00fcfbarer) Bruttomengen (sein Vorschlag 500 Gramm = 10-mal die erlaubte Menge) m\u00f6glich sein werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung dazu entwickelt und irgendwann sicherlich durch den BGH dazu Grenzwerte festgelegt werden.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li><strong>3. Und die Jugendlichen?<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Liest man nur den Gesetzestext, der sich eindeutig an Personen ab 18 Jahren richtet, entsteht der Eindruck einer Regelungsl\u00fccke. Hat man sie vergessen?<\/p>\n\n\n\n<p>Nein! Die Antwort liegt, wie so oft, in der Gesetzesbegr\u00fcndung:<\/p>\n\n\n\n<p>\u201e<em>\u00a7 2 Absatz 1 sieht f\u00fcr die Cannabis-Umgangsformen, die in \u00a7 34 Absatz 1 Nummer 1 bis 8 genannt sind, ein grunds\u00e4tzliches Verbot vor. Ausnahmen sind nach \u00a7 2 Absatz 3 nur f\u00fcr Vollj\u00e4hrige vorgesehen. Das Konsumcannabisgesetz verfolgt im Sinne des Jugendschutzes die Intention, dass der Umgang mit Cannabis f\u00fcr Minderj\u00e4hrige verwaltungsrechtlich verboten bleibt (vgl. insbesondere \u00a7 5 Absatz 1). Aus Gr\u00fcnden der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit \u2013 Strafrecht dient nur als ultima ratio \u2013 sollen aber die Handlungen, die Erwachsenen gestattet werden, auch f\u00fcr Minderj\u00e4hrige nicht strafbewehrt sein. Obwohl das verwaltungsrechtliche Umgangsverbot mit Cannabis f\u00fcr Minderj\u00e4hrige nach \u00a7 2 Absatz 1 also uneingeschr\u00e4nkt gilt, sind insbesondere die Straftatbest\u00e4nde \u00a7 34 Absatz 1 Nummer 1, 2, 6 und 8 (straffreier Besitz und Erwerb von Cannabis bis zu 25 Gramm; straffreier gleichzeitiger Anbau von maximal drei Cannabispflanzen; straffreie Weitergabe von Cannabis unter sehr engen Grenzen) so ausgestaltet, dass eine Strafbarkeit f\u00fcr Jugendliche erst dann gegeben ist, wenn auch der zul\u00e4ssige Handlungsrahmen f\u00fcr Erwachsene \u00fcberschritten ist. Soweit sich Minderj\u00e4hrige \u2013 wie Erwachsene \u2013 strafbar machen, gelten weiterhin nicht die allgemeinen Strafrahmen und Strafzumessungsvorschriften, sondern die besonderen Rechtsfolgenbestimmungen des Jugendgerichtsgesetzes (\u00a7 2 Absatz 2 JGG, \u00a7\u00a7 5 ff. JGG).<\/em>\u201c<br>(vgl. BT-Drs. 20\/8704)<\/p>\n\n\n\n<p>Wie immer gilt auch zum Umgang mit dieser gesetzlichen Neuregelung:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>Schweigen ist Gold.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\">und<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>Vertrauen ist gut.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;<\/strong><br><strong>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Anwalt ist besser.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Bei Bedarf sind wir f\u00fcr Sie da!<\/p>\n\n\n\n<p>Und noch ein kleiner Hinweis:<br>Nicht Jede\/r mag es riechen, wenn daneben gekifft wird.<br>Wer darauf keine R\u00fccksicht nimmt, wird auf Dauer selbst f\u00fcr Restriktionen (mit)verantwortlich sein.<br>Wenn ihr euch die neu gewonnene Freiheit erhalten wollt, nehmt R\u00fccksicht!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nach langen Diskussionen, in denen manchen Gegnern selbst die absurdesten Pseudoargumente nicht zu bl\u00f6d waren, trat zum 01.04.2024 das Cannabisgesetz (CanG) in Kraft, in dem der Umgang mit Cannabis zum Konsum (KCanG) und medizinischem Cannabis (Medizinal-Cannabisgesetz \u2013 MedCanG) geregelt wird. &hellip; <a href=\"https:\/\/rechtsanwaltskanzlei-plauen.de\/?p=1207\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1,4],"tags":[114,107,109,110,113,22,112,108,111,40,23,117,115,116,86,118,102],"class_list":["post-1207","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemein","category-strafrecht","tag-betaeubungsmittel","tag-btm","tag-cang","tag-cannabis","tag-drogen","tag-fachanwalt-fur-strafrecht","tag-haschisch","tag-kcang","tag-marihuana","tag-plauen","tag-posner","tag-strafbarkeit","tag-strafe","tag-strafrahmen","tag-strafrecht","tag-thc","tag-vogtland"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/rechtsanwaltskanzlei-plauen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1207","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/rechtsanwaltskanzlei-plauen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/rechtsanwaltskanzlei-plauen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/rechtsanwaltskanzlei-plauen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/rechtsanwaltskanzlei-plauen.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1207"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/rechtsanwaltskanzlei-plauen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1207\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1211,"href":"https:\/\/rechtsanwaltskanzlei-plauen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1207\/revisions\/1211"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/rechtsanwaltskanzlei-plauen.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1207"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/rechtsanwaltskanzlei-plauen.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1207"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/rechtsanwaltskanzlei-plauen.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1207"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}