{"id":1031,"date":"2017-04-04T12:07:04","date_gmt":"2017-04-04T10:07:04","guid":{"rendered":"http:\/\/rechtsanwaltskanzlei-plauen.de\/?p=1031"},"modified":"2017-05-23T18:23:01","modified_gmt":"2017-05-23T16:23:01","slug":"mobiler-blitzer-am-kreuz-uckermark-ein-gutes-geschaeft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/rechtsanwaltskanzlei-plauen.de\/?p=1031","title":{"rendered":"Mobiler Blitzer am Kreuz Uckermark &#8211; ein gutes Gesch\u00e4ft!?"},"content":{"rendered":"<p>Der Fall begann, wie viele Ordnungswidrigkeitensachen hier anfangen &#8211; ein Mandant meldet sich und teilt mit, er habe einen Anh&ouml;rungsbogen wegen einer angeblichen Geschwindigkeits&uuml;berschreitung bekommen.<br \/>\n\tTats&auml;chlich sei dort aber keine Beschr&auml;nkung gewesen, wenn auch wenige Meter nach der mobilen Messstelle ein Schild zur Aufhebung einer Geschwindigkeitsbegrenzung gestanden habe.<br \/>\n\tEr sei auf dem Weg zur K&uuml;ste gewesen und am Kreuz Uckermark von der BAB 11 aus Richtung Berlin auf die BAB 20 in Richtung L&uuml;beck\/Stralsund gewechselt.<br \/>\n\tEr sei sich absolut sicher, dass zwischen seiner Auffahrt auf die BAB 20 und dem Blitzer kein Schild zur Geschwindigkeitsbegrenzung gestanden habe.<\/p>\n<p>Nun, rund 450 km entfernt, vom Schreibtisch in Plauen aus, kann man das schlecht beurteilen.<br \/>\n\tAus der angeforderten Ermittlungsakte ergab sich, dass angeblich Schilder f&uuml;r eine Begrenzung auf 100 km\/h in 1.000m, 700m und 300m Abstand vor der Messstelle stehen sollten und die Begrenzung nur 200 m nach der Messstelle endet.<br \/>\n\tEin Hinweis f&uuml;r die Richtigkeit der Angabe des Mandanten ergab sich jedoch aus der in der Akte enthaltenen Beschreibung der Schilder-Standorte.<br \/>\n\tSo hie&szlig; es dort f&uuml;r die Wegstrecke des Mandanten:<br \/>\n\t<em>&quot;Dann kann man die Me&szlig;stelle &uuml;ber den Zubringer BAB 11 aus Richtung Berlin erreichen, <u>hier steht das Zeichen 274 (100 kmlh) einseitig im Zubringer<\/u> 700 Meter entfernt von der Me&szlig;stelle.&quot;<\/em><\/p>\n<p>Also wurde der Mandant gebeten, selbst oder &uuml;ber Bekannte die dortige Beschilderung zu kontrollieren und zu dokumentieren.<br \/>\n\tEr wurde im Internet f&uuml;ndig, denn ein freundlicher Zeitgenosse hatte genau dieses Autobahnkreuz mit laufender Dashcam befahren und bei YouTube hochgeladen &#8211; hervorragend!<br \/>\n\tWen es interessiert: <a href=\"https:\/\/www.youtube.com\/watch?v=jEROeSPrzVA\" target=\"_blank\">Link zum Video<\/a><\/p>\n<p>Das sah nach einem kurzen Intermezzo und einem schnell gewonnenen Fall aus! Doch weit gefehlt!<br \/>\n\tDer Zentraldienst der Polizei &#8211; Zentrale Bu&szlig;geldstelle des Landes Brandenburg (unten als ZBS bezeichnet) in Gransee gibt so schnell nicht klein bei &#8230; (man erinnere sich an das Debakel um den Blitzer in K&ouml;ln!)<br \/>\n\tAlso fertigte Rechtsanwalt Posner ein Luftbild mit Bildeinblendungen der Beschilderung und des Standortes der Messstelle:<br \/>\n\t<img decoding=\"async\" alt=\"Luftbild mit Beschilderung und Messstelle\" src=\"https:\/\/rechtsanwaltskanzlei-plauen.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/Luftbild.jpg\" style=\"width: 780px; height: 487px;\" \/><br \/>\n\t(Quelle des Luftbildes: Bing Maps, Quelle der eingef&uuml;gten Beschilderung: Youtube-Video)<\/p>\n<p>und zitierte die zugeh&ouml;rige Rechtsprechung (ausnahmsweise unter Juristen nicht streitig! <img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" alt=\"cool\" height=\"23\" src=\"https:\/\/rechtsanwaltskanzlei-plauen.de\/wordpress\/wp-content\/plugins\/ckeditor-for-wordpress\/ckeditor\/plugins\/smiley\/images\/shades_smile.png\" title=\"cool\" width=\"23\" \/>), dass der in der Akte als &bdquo;Zubringer&ldquo; bezeichnete Einf&auml;delungsstreifen (auch Beschleunigungsstreifen genannt) nicht Bestandteil der Richtungsfahrbahn, sondern selbst&auml;ndige Fahrbahn ist (vgl. Hentschel\/K&ouml;nig\/Dauer, Stra&szlig;enverkehrsrecht, 42. Aufl. 2013, &sect; 2 StVO, Rn. 25a).<br \/>\n\tZudem sei es einhellige obergerichtliche Rechtsprechung, dass f&uuml;r die Verfolgbarkeit einer durch den an der Auffahrt auffahrenden Verkehrsteilnehmer begangenen Geschwindigkeits&uuml;berschreitung die Wiederholung des Zeichens 274 (100 km\/h) erforderlich ist, da sonst diesem Verkehrsteilnehmer ein Schuldvorwurf nicht gemacht werden kann.<\/p>\n<p>Obwohl die ZBS sodann selbst noch den amtlichen Beschilderungsplan beizog, der das Vorbringen best&auml;tigte, beharrte man dennoch auf der Richtigkeit des Vorwurfes.<br \/>\n\tIn der sp&auml;ter erneut angeforderten Akte fand sich dann sogar der Auszug einer Entscheidung des OLG Hamm zur Fortwirkung von Geschwindigkeitsbegrenzungen an Kreuzungen, die die diesseitige Auffassung f&uuml;r den Einbieger im letzten Satz des Auszuges gar noch untermauerte. So weit hatte man wom&ouml;glich nicht gelesen &#8230;<\/p>\n<p><strong>Unglaublich!<\/strong><br \/>\n\tAls Strafverteidiger f&uuml;hle ich mich grunds&auml;tzlich <u>nicht<\/u> berufen, jemanden anzuzeigen, aber dieser Vorgang von Beamten, die zur Verfolgung von (Straftaten und) Ordnungswidrigkeiten berufen sind und ausgebildet sein sollten, veranlasste mich, den Vorgang der Staatsanwaltschaft vorzulegen, dass dort in eigener Verantwortung eine Strafbarkeit der Person in der ZBS wegen &sect; 344 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 i.V.m. Satz 1 StGB (Verfolgung Unschuldiger) gepr&uuml;ft werden m&ouml;ge.<br \/>\n\tEin Amtstr&auml;ger, der sich seiner Verantwortung gegen&uuml;ber den B&uuml;rgern nicht bewusst ist, wom&ouml;glich aufgrund fehlender Ausbildung, schlimmstenfalls zugunsten des Erhaltens einer Einnahmequelle, auf fehlerhaftem Beh&ouml;rdenhandeln beharrt, sollte zuk&uuml;nftig mit anderen Aufgaben betraut sein.<\/p>\n<p><strong>Es w&auml;re interessant zu wissen, wieviele Autofahrer bereits an dieser Messstelle geblitzt wurden und zu hoffen, dass niemand einfach bezahlt!<\/strong><br \/>\n\t&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Vertrauen ist gut.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;<br \/>\n\t&nbsp; &nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Anwalt ist besser.<\/strong><\/p>\n<hr \/>\n<h3><strong>Update 23.05.2017 &#8211; neue Schilder:<\/strong><\/h3>\n<p>Dankenswerter Weise wurde mir ein neues Streckenvideo zur Verf&uuml;gung gestellt.<br \/>\n\tDie Beschilderung wurde inzwischen ver&auml;ndert. So wurde am Beginn des Zubringers eine 60 km\/h-Beschr&auml;nkung errichtet und sodann auf der BAB 20, allerdings noch im Bereich von Auf- und Abfahrt, beidseitig eine neue 100 km\/h-Beschilderung (Zeichen 274-60) aufgebaut.<br \/>\n\t<img decoding=\"async\" alt=\"neue Schilder Kreuz Uckermark\" src=\"https:\/\/rechtsanwaltskanzlei-plauen.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/Z_274-60_Uckermark.jpg\" style=\"width: 600px; height: 358px;\" \/><\/p>\n<p>Es erschlie&szlig;t sich allerdings nicht, warum man dies nicht nicht einige Meter weiter, nach Ende der Einf&auml;delspur, errichtete.<br \/>\n\t(Oder w&auml;re dann wom&ouml;glich der Abstand zum Blitzer-Standort zu gering??)<br \/>\n\tDurch die Aufstellung an dieser Stelle k&ouml;nnten trotz ge&auml;nderter Beschilderung Einfahrende, die auf der A20 einen LKW neben sich haben, das rechtsseitige Schild lediglich auf die Ausfahrt beziehen, auf der Einf&auml;delspur beschleunigen, um sich vor dem LKW einzuordnen und dadurch die neue Geschwindigkeitsbegrenzung ebenfalls nicht wahrnehmen, was wiederum zur Verfahrenseinstellung reichen sollte &#8230; \ud83d\ude09<br \/>\n\tDas Rechts&uuml;berholen ist nunmal dem Einfahrenden auf dem Beschleunigungsstreifen erlaubt!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Fall begann, wie viele Ordnungswidrigkeitensachen hier anfangen &#8211; ein Mandant meldet sich und teilt mit, er habe einen Anh&ouml;rungsbogen wegen einer angeblichen Geschwindigkeits&uuml;berschreitung bekommen. 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