24.08.2011 – AG Auerbach spricht vermeintlichen Raser frei!

Vor dem Amtsgericht Auerbach musste sich ein junger Mann verantworten, dem vorgeworfen wurde, innerorts mit 47 Km/h zu schnell gewesen zu sein.
Ihm drohten 200,- EUR, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

Das Bild des Fahrers war mehr als zur Hälfte durch eine Jägermeister-Hawaii-Kette verdeckt.

Über seinen Verteidiger, Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Herbert Posner, ließ er sich dahingehend ein, sich nicht erinnern zu können, das Fahrzeug zur Tatzeit gefahren zu haben. Es komme auch sein Halbbruder als Fahrer in Betracht.

Der zum Hauptverhandlungstermin geladene humanbiologische Sachverständige fertigte von beiden Männern Fotos und arbeitete sie per Computer in das Blitzerbild ein, um schließlich zu dem Schluss zu kommen: "Eine eindeutige Zuordnung, welcher der beiden Männer gefahren ist, ist nicht möglich."

Das Amtsgericht sprach den Betroffenen daher aufgrund des Zweifelssatzes "in dubio pro reo" frei. Die (nicht unerheblichen) Kosten des Verfahrens und die Auslagen des Betroffenen trägt die Staatskasse.

 

 

Die diversen Merkmale, die ein humanbiologischer Sachverständiger für sein Gutachten heranzieht, sind auf den nachfolgenden Schautafeln markiert:

Kopf vorn

 

Kopf seitlich

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