Kindesmisshandlung – nun auch die Mutter in Haft

Zwickau/Plauen 21.07.2010

In dem Fall des getöteten Zweijährigen wurde heute durch die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichtes Zwickau auch Haftbefehl gegen die Mutter des Jungen erlassen. Sie wurde in die Haftanstalt überstellt.

Zuvor soll sie vor der Ermittlungsrichterin anlässlich der Verkündung des Haftbefehles erneut ausgesagt und dabei ihre polizeiliche Aussage bekräftigt haben.

Der Verteidiger ihres bereits seit Donnerstag in Haft befindlichen Freundes, Rechtsanwalt Posner, hatte bereits in den vergangenen Tagen mehrfach betont, dass die Aussage der Mutter, so wie sie vor der Polizei erfolgte, höchst zweifelhaft ist und in sich erhebliche Widersprüche trägt.

Wie aus einer heutigen Pressemeldung ersichtlich, scheint die Staatsanwaltschaft dem Antrag von Rechtsanwalt Posner nachzukommen, die Familie des Mannes nach dessen Vorleben und zu der Tatsache zu befragen, dass sich dort niemand eine solche Tat durch ihn habe vorstellen können, da er als äußerst kinderlieb galt.

Auch scheint die Staatsanwaltschaft geneigt zu sein, der Argumentation des Pflichtverteidigers hinsichtlich der Frage des Deliktes der Misshandlung Schutzbefohlener zu folgen. Im selben Presseartikel wird der Oberstaatsanwalt zitiert, dass wohl angesichts der Kürze der Beziehung und der Tatsache, dass er noch über eine eigene Wohnung in Gangelt verfügt, weder von „Stiefvater“, noch von „Lebensgefährtem“ hinsichtlich des Mannes gesprochen werden könne. Dies wäre jedoch für den objektiven Tatbestand der Norm in der infrage kommenden Alternative erforderlich.

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