Kindesmisshandlung – Haftbefehl erlassen

Im Fall des aufgrund von Misshandlungen verstorbenen 2-jährigen Jungens aus Plauen (Vogtland) wurde heute durch die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichtes Zwickau Haftbefehl wegen des Verdachts der Misshandlung von Schutzbefohlenen in Tatmehrheit mit Mord erlassen, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt.

Der Haftbefehl wurde dem Beschuldigten heute Mittag eröffnet.

Sodann machte er umfassende Aussagen zur Person und zur Sache.

Insbesondere bestritt er, allein gehandelt zu haben, wie dies die Kindesmutter in ihrer gestrigen Beschuldigtenvernehmung vor der Polizei behauptet hatte und dadurch noch vor der Nachricht vom Tod des Kindes auf freien Fuß entlassen wurde.

Falls demgegenüber die Aussage des Mannes richtig sein sollte, legt dies den Verdacht nahe, dass die letztlich zum Tode führende Verletzung des Kindes durch die Mutter selbst herbeigeführt wurde.

Eine Tötungsabsicht oder den Tod zumindest billigend in Kauf genommen zu haben, bestritt er u.a. mit dem Argument, dass er es war, der die Reanimation des Kindes vornahm und weiterführte, bis der Notarzt eintraf und die Kindesmutter erst auf sein Geheiß hin den Notarzt überhaupt verständigt habe.

Dem Antrag seines Pflichtverteidigers, Rechtsanwalt Herbert Posner aus Plauen (Vogtland), auf Änderung des rechtlichen Gesichtspunktes hin zu Körperverletzung mit Todesfolge und Aussetzung des Haftbefehles folgte die Ermittlungsrichterin zunächst nicht und verfügte den Vollzug der Untersuchungshaft.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Posner fehlt es hinsichtlich des Mordvorwufes an einer Tötungsabsicht, hinsichtlich des Vorwurfes des Missbrauches Schutzbefohlener daran, dass eine häusliche Gemeinschaft noch nicht bestand und dem Mann das Kind von der Mutter nicht anvertraut war. Er befand sich den zweiten Monat zu Besuch in Plauen. Das Paar beabsichtigte, in den nächsten Monaten erst zusammen zu ziehen. Der Mann hat seine Wohnung und seinen Wohnsitz noch in Nordrhein-Westfalen.

Es ist festzustellen, dass die Medienmaschinerie bereits begonnen zu haben scheint, eine einseitige Vorverurteilung des Mannes vorzunehmen.
Derzeit wird niemand der am Verfahren beteiligten Berufsträger in der Lage sein, eine Entscheidung treffen zu können, wie es zu diesem unfassbaren Verbrechen gekommen ist und welcher der beiden Beschuldigten "die Wahrheit" oder "mehr Wahrheit" kundtut. Erst die weiteren Ermittlungen und einzuholenden Gutachten werden vielleicht ein genaueres Bild zeigen.

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