Kindesmisshandlung – Verteidiger erhalten Akteneinsicht

Plauen (Vogtland), 23.07.2010

Nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft Zwickau erhalten heute die Verteidiger vollständige Einsicht in die Ermittlungsakten. Zu diesem Zweck wurde eine Zweit- oder auch Duplikatsakte erstellt und auf denselben Stand gebracht, wie die Originalakte.

Damit wird es den Verteidigern erstmals möglich sein, die jeweiligen Aussagen der/des jeweils anderen Beschuldigten, aber auch des eigenen Mandanten/der eigenen Mandantin intensiv prüfen zu können sowie die vorläufigen Berichte der Kliniken in Plauen und Jena zu lesen.
Nach erfolgtem Aktenstudium schließen sich für gewöhnlich Haftbesuche zur Besprechung des Akteninhaltes und Festlegung des weiteren Vorgehens an. Ob dann auch weitere Anträge gestellt werden oder zunächst noch der ausführliche Obduktionsbericht und die weiteren Ermittlungen abzuwarten sind, ist derzeit nicht absehbar.

Kindesmisshandlung – nun auch die Mutter in Haft

Zwickau/Plauen 21.07.2010

In dem Fall des getöteten Zweijährigen wurde heute durch die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichtes Zwickau auch Haftbefehl gegen die Mutter des Jungen erlassen. Sie wurde in die Haftanstalt überstellt.

Zuvor soll sie vor der Ermittlungsrichterin anlässlich der Verkündung des Haftbefehles erneut ausgesagt und dabei ihre polizeiliche Aussage bekräftigt haben.

Der Verteidiger ihres bereits seit Donnerstag in Haft befindlichen Freundes, Rechtsanwalt Posner, hatte bereits in den vergangenen Tagen mehrfach betont, dass die Aussage der Mutter, so wie sie vor der Polizei erfolgte, höchst zweifelhaft ist und in sich erhebliche Widersprüche trägt.

Wie aus einer heutigen Pressemeldung ersichtlich, scheint die Staatsanwaltschaft dem Antrag von Rechtsanwalt Posner nachzukommen, die Familie des Mannes nach dessen Vorleben und zu der Tatsache zu befragen, dass sich dort niemand eine solche Tat durch ihn habe vorstellen können, da er als äußerst kinderlieb galt.

Auch scheint die Staatsanwaltschaft geneigt zu sein, der Argumentation des Pflichtverteidigers hinsichtlich der Frage des Deliktes der Misshandlung Schutzbefohlener zu folgen. Im selben Presseartikel wird der Oberstaatsanwalt zitiert, dass wohl angesichts der Kürze der Beziehung und der Tatsache, dass er noch über eine eigene Wohnung in Gangelt verfügt, weder von „Stiefvater“, noch von „Lebensgefährtem“ hinsichtlich des Mannes gesprochen werden könne. Dies wäre jedoch für den objektiven Tatbestand der Norm in der infrage kommenden Alternative erforderlich.

Kindesmisshandlung – welche Strafrahmen kommen in Betracht?

Am 14.07.2010 verstarb ein 2-jähriger Junge in Plauen (Vogtland) an den Folgen von vorangegangener schwerer Kindesmisshandlung.

Die Juristen haben zu prüfen, welche Strafrechtsnormen und welche Strafrahmen bei einer solchen Tat in Betracht kommen.

Der derzeit erlassene Haftbefehl wirft dem Freund der Mutter Misshandlung von Schutzbefohlenen in Tatmehrheit mit Mord vor. Nach Auffassung von Rechtsanwalt Posner kämen ggf. auch Körperverletzung mit Todesfolge oder schwere Körperverletzung in Betracht. Die Strafrahmen dafür, in der Reihenfolge der angedrohten Strafen, lauten:

  • Mord (§ 211 StGB) – lebenslange Freiheitsstrafe (eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung ist frühestens nach 15 Jahren möglich – § 57a StGB, wenn nicht das Gericht zudem die besondere Schwere der Schuld der/s Täter/s feststellt);
  • Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) – 3 Jahre bis 15 Jahre Freiheitsstrafe;
  • Misshandlung Schutzbefohlener (§ 225 StGB) – 6 Monate bis 10 Jahre Freiheitsstrafe;
  • Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB) – 6 Monate bis 10 Jahre Freiheitsstrafe.

Der genaue Wortlaut der Vorschriften ist im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/ abrufbar.

Kindesmisshandlung in Plauen – Medienberichte ausgewogen

Eine solch unfassbare Tat kann und darf man nicht schönreden!
Aber gerade weil der Tod des 2-jährigen Jungens aus Plauen (Vogtland) so unfassbar scheint, neigen wir dazu, sofort eine Vorverurteilung vorzunehmen.

Wenn dazu noch eine aggressive Medienarbeit der Polizeidirektion betrieben wird, die Inhalte der zu dem Zeitpunkt einzig vorliegenden Vernehmung relativ unkritisch weitergibt, kann man es den Medien nicht verdenken, dass sie zunächst ein einseitiges Täterbild zeichnen und einseitige Schuldzuweisungen vornehmen. Die Vokabeln "offensichtlich" und "offenbar" sind dann schnell bei der Hand.

Erst ein genaueres Hinsehen (das der Presse in diesem Stadium eines Verfahrens verwehrt ist) auf die Aussage der Mutter und ein ergänzendes Heranziehen der später erfolgten Aussage ihres Freundes zeigt nun, dass einerseits die Aussage der Mutter aus sich heraus schon nicht stimmen kann, andererseits dass sie durch den Freund erheblich belastet wird, ohne dass er versuchte, sich selbst dabei auf ihre Kosten "reinzuwaschen", wie die Mutter es -zunächst halbwegs erfolgreich- zu seinen Lasten versucht hatte.

Nachdem dies inzwischen den Medien verdeutlicht werden konnte, ist festzustellen, dass die Berichterstattung insgesamt offener und ausgewogen berichten. Das ist -leider- nicht immer so und verdient Respekt!

Man darf nicht vergessen, dass es leider auch Journalisten gibt, die ganz offen auf eine Klarstellung antworten: "Aber ich kann mir doch jetzt meine frühere Überschrift nicht kaputt schreiben." Diese Antwort erhielt Rechtsanwalt Posner in einem anderen Verfahren am Telefon und der Journalist arbeitet keineswegs für eine Zeitung mit den großen Buchstaben.

Kindesmisshandlung – Haftbefehl erlassen

Im Fall des aufgrund von Misshandlungen verstorbenen 2-jährigen Jungens aus Plauen (Vogtland) wurde heute durch die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichtes Zwickau Haftbefehl wegen des Verdachts der Misshandlung von Schutzbefohlenen in Tatmehrheit mit Mord erlassen, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt.

Der Haftbefehl wurde dem Beschuldigten heute Mittag eröffnet.

Sodann machte er umfassende Aussagen zur Person und zur Sache.

Insbesondere bestritt er, allein gehandelt zu haben, wie dies die Kindesmutter in ihrer gestrigen Beschuldigtenvernehmung vor der Polizei behauptet hatte und dadurch noch vor der Nachricht vom Tod des Kindes auf freien Fuß entlassen wurde.

Falls demgegenüber die Aussage des Mannes richtig sein sollte, legt dies den Verdacht nahe, dass die letztlich zum Tode führende Verletzung des Kindes durch die Mutter selbst herbeigeführt wurde.

Eine Tötungsabsicht oder den Tod zumindest billigend in Kauf genommen zu haben, bestritt er u.a. mit dem Argument, dass er es war, der die Reanimation des Kindes vornahm und weiterführte, bis der Notarzt eintraf und die Kindesmutter erst auf sein Geheiß hin den Notarzt überhaupt verständigt habe.

Dem Antrag seines Pflichtverteidigers, Rechtsanwalt Herbert Posner aus Plauen (Vogtland), auf Änderung des rechtlichen Gesichtspunktes hin zu Körperverletzung mit Todesfolge und Aussetzung des Haftbefehles folgte die Ermittlungsrichterin zunächst nicht und verfügte den Vollzug der Untersuchungshaft.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Posner fehlt es hinsichtlich des Mordvorwufes an einer Tötungsabsicht, hinsichtlich des Vorwurfes des Missbrauches Schutzbefohlener daran, dass eine häusliche Gemeinschaft noch nicht bestand und dem Mann das Kind von der Mutter nicht anvertraut war. Er befand sich den zweiten Monat zu Besuch in Plauen. Das Paar beabsichtigte, in den nächsten Monaten erst zusammen zu ziehen. Der Mann hat seine Wohnung und seinen Wohnsitz noch in Nordrhein-Westfalen.

Es ist festzustellen, dass die Medienmaschinerie bereits begonnen zu haben scheint, eine einseitige Vorverurteilung des Mannes vorzunehmen.
Derzeit wird niemand der am Verfahren beteiligten Berufsträger in der Lage sein, eine Entscheidung treffen zu können, wie es zu diesem unfassbaren Verbrechen gekommen ist und welcher der beiden Beschuldigten "die Wahrheit" oder "mehr Wahrheit" kundtut. Erst die weiteren Ermittlungen und einzuholenden Gutachten werden vielleicht ein genaueres Bild zeigen.

Kindesmisshandlung – 2-jähriger Junge verstorben

In Plauen (Vogtland) wurde in der Nacht vom 13. zum 14. Juli 2010 ein Kleinkind in lebensbedrohlichem Zustand nach offenbar erfolgten erheblichen Misshandlungen in das Helios-Vogtlandklinikum eingeliefert und von dort in eine Spezialklinik nach Jena verlegt, wo er am späten Nachmittag des 14.07.2010 verstarb.

Tatverdächtig sind die 31-jährige Mutter und deren 36-jähriger Freund, die zunächst beide vorläufig festgenommen wurden. Noch bevor der Junge verstarb, wurde sie am Nachmittag wieder auf freien Fuß gelassen, während ihr Freund im Polizeigewahrsam verblieb.

Beide Verdächtige sind inzwischen anwaltlich vertreten. Der 36-jährige wird heute Mittag (15.07.2010) dem Haftrichter vorgeführt.